Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie unsere Bedingungen sorgfältig, bevor Sie unsere Dienstleistungen nutzen.
Diese Bedingungen regeln Ihren Zugang zu und die Nutzung aller Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, die auf der Website der European Concert Agency AG (der «Dienst») verfügbar sind und von der European Concert Agency AG («wir», «uns») betrieben werden.
Ihr Zugang zu unseren Dienstleistungen unterliegt Ihrer vorbehaltlosen Annahme aller hierin enthaltenen Bedingungen sowie aller anderen von uns veröffentlichten und von Zeit zu Zeit aktualisierten Betriebsregeln und Richtlinien.
Bitte lesen Sie die Vereinbarung sorgfältig, bevor Sie auf unsere Dienstleistungen zugreifen oder diese nutzen. Durch den Zugriff auf oder die Nutzung eines Teils unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Wenn Sie mit einem Teil der Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie unsere Dienstleistungen nicht nutzen.
Digital-Marketing-Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem SEO, PPC, Social-Media-Marketing und Content-Erstellung. Spezifische Leistungen, Zeitpläne und Zahlungsbedingungen werden in einer separaten Dienstleistungsvereinbarung für jeden Kunden festgelegt. Wir bemühen uns, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, garantieren jedoch keine spezifischen Resultate oder Rankings, da diese von Faktoren ausserhalb unserer direkten Kontrolle abhängen, wie Änderungen der Suchmaschinen-Algorithmen und Aktivitäten von Wettbewerbern.
Geistiges Eigentum
Die Vereinbarung überträgt kein geistiges Eigentum von uns oder Dritten auf Sie. Sämtliche Rechte, Titel und Interessen an solchem Eigentum verbleiben (zwischen den Parteien) ausschliesslich bei der European Concert Agency AG und ihren Lizenzgebern. Von uns erstellte Inhalte, Strategien oder Materialien bleiben unser geistiges Eigentum, wobei Kunden nach vollständiger Zahlung eine Lizenz zur Nutzung der Leistungen erhalten.
Drittanbieter-Dienstleistungen
Bei der Nutzung der Dienstleistungen können Sie Drittanbieter-Dienstleistungen, Produkte, Software, Einbettungen oder Anwendungen nutzen, die von Dritten entwickelt wurden («Drittanbieter-Dienstleistungen»), wie Google Analytics oder Facebook Ads.
Wenn Sie Drittanbieter-Dienstleistungen nutzen, verstehen Sie, dass:
- Jede Nutzung einer Drittanbieter-Dienstleistung auf eigenes Risiko erfolgt, und wir sind weder verantwortlich noch haftbar gegenüber Dritten für Websites oder Dienstleistungen von Drittanbietern.
- Sie erkennen an und stimmen zu, dass wir weder verantwortlich noch haftbar sind für Schäden oder Verluste, die durch oder in Verbindung mit der Nutzung solcher Inhalte, Waren oder Dienstleistungen auf oder über solche Websites oder Dienstleistungen verursacht werden sollen.
Kündigung
Wir können Ihren Zugang zu allen oder einzelnen Teilen unserer Dienstleistungen jederzeit mit oder ohne Grund und mit oder ohne Vorankündigung sofort beenden oder aussetzen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verstoss gegen die Dienstleistungsvereinbarung.
Alle Bestimmungen der Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern sollen, bleiben nach der Kündigung in Kraft, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Eigentumsbestimmungen, Gewährleistungsausschlüsse, Freistellung und Haftungsbeschränkungen.
Haftungsausschluss
Unsere Dienstleistungen werden «wie besehen» und «wie verfügbar» bereitgestellt. Die European Concert Agency AG und ihre Lieferanten und Lizenzgeber lehnen hiermit alle Gewährleistungen jeglicher Art ab, ausdrücklich oder stillschweigend, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung. Weder die European Concert Agency AG noch ihre Lieferanten und Lizenzgeber geben eine Gewähr dafür, dass unsere Dienstleistungen fehlerfrei sind oder dass der Zugang dazu kontinuierlich oder ununterbrochen erfolgt.
Änderungen
Die European Concert Agency AG behält sich das Recht vor, diese Bedingungen nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern oder zu ersetzen. Wir werden versuchen, mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten neuer Bedingungen eine Mitteilung zu machen.